Die Parteien streiten in dem vorliegenden Verfahren über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte des Klägers sowie um Entgeltansprüche, die der Kläger aus dem Gesichtspunkte des Verzuges gegenüber der Beklagten geltend gemacht hat.
Von der Darstellung des Vorbringens der Parteien in I. Instanz wird unter Bezugnahme auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Blatt 68 bis 71 der Akten) sowie auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze I. Instanz vom 26.02.1998, 06.10.1998 sowie 12.10.1998 nebst den jeweiligen Anlagen gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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