Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. August 2012 - 22 Ca 4424/11 - teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 29. Juni 2011 nicht aufgelöst wurde.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in ihrem Geschäftsbetrieb in F bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Senior-Händler weiterzubeschäftigen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.400,00 EUR (in Worten: Sechsunddreißigtausendvierhundert und 00/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juni 2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 56 %, die Beklagte zu 44 % zu tragen.
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