Die Parteien streiten darum, ob die Beurteilung des Klägers aus Anlass seiner Bewerbung um eine Beförderungsstelle rechtswidrig und deshalb die Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu wiederholen ist.
Der am geborene Kläger ist seit Dezember 1985 als Dozent an der Zivildienstschule beschäftigt.
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