Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Lossagung der Beklagten von einer durch Betriebsvereinbarung zugesagten Betriebsrente.
Der Kläger trat am 01.10.1972 als Ingenieur in die Dienste des T R e.V.. Sein Arbeitsverhältnis ging aufgrund eines Betriebsteilübergangs mit Wirkung vom 01.01.1993 auf die T R S u U G über. Diese Gesellschaft gründete in der Folgezeit die Beklagte als Tochtergesellschaft, auf die das Arbeitsverhältnis des Klägers durch einen weiteren Betriebsteilübergang mit Wirkung vom 01.07.1995 überging.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|