LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.03.2013
12 Sa 723/11
Normen:
ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 08.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 120/09

Zur Darlegungs- und Beweislast in SozialkassenverfahrenZahlung von Sozialkassenbeiträgen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.03.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 723/11

DRsp Nr. 2013/24386

Zur Darlegungs- und Beweislast in SozialkassenverfahrenZahlung von Sozialkassenbeiträgen

Der VTV fand kraft seiner Allgemeinverbindlichkeit während des gesamten Kalenderjahres 2008 und damit auch im Klagezeitraum auf den Betrieb des Beklagten Anwendung. Ob überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, bemisst sich danach, ob die überwiegende betriebliche Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer auf derartige bauliche Leistungen entfällt.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 08. Februar 2011 - 10 Ca 120/09 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.226,11 EUR zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 138 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für die Zeit von September bis November 2008.