Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 08. Februar 2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.226,11 EUR zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für die Zeit von September bis November 2008.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|