Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen - 10 Ca 307/11 - vom 06. Juli 2012 teilweise abgeändert und in Ziffer 1) wie folgt neu formuliert:
1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.449,52 EUR (in Worten: Neuntausendvierhundertneunundvierzig und 52/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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