LAG Hamm - Urteil vom 01.10.2009
11 Sa 1525/08
Normen:
EingliederungsG Versorgungsämter NRW § 1 Abs. 3; EingliederungsG Versorgungsämter NRW § 10 Abs. 5; LPVG NRW § 72 Abs. 1 Nr. 1; LPVG NRW § 72 Abs. 1 Nr. 5; LPVG NRW § 72 Abs. 1 Nr. 6; LPVG NRW § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 19; TV-L § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Hamm, vom 07.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2464/07

Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame Zuweisung durch Punkteschema; mitbestimmungsfreie Personalgestellung

LAG Hamm, Urteil vom 01.10.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 1525/08

DRsp Nr. 2010/2408

Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame Zuweisung durch Punkteschema; mitbestimmungsfreie Personalgestellung

1. Das anlässlich der Auflösung der Versorgungsämter zur Bestimmung künftiger Einsatzorte verwendete Punkteschema bietet eine den Billigkeits- und Gerechtigkeitsanforderungen genügende Grundlage für die Berücksichtigung sozialer Belange, da insbesondere mit dem Lebensalter, der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der familiären Situation und einer etwaigen Schwerbehinderung die zentralen sozialen Umstände in jeweils angemessener Relation berücksichtigt werden; der Billigkeit entspricht es auch, dass Teilzeitbeschäftigten je nach Umfang ihrer Tätigkeit zusätzliche Punkte zuerkannt werden.