LAG Hamm - Urteil vom 26.03.2009
11 Sa 1616/08
Normen:
EingliederungsG Versorgungsämter NRW § 2 Abs. 1; EingliederungsG Versorgungsämter NRW § 10 Abs. 5; EingliederungsG Versorgungsämter NRW § 12 Abs. 1; EingliederungsG Versorgungsämter NRW § 12 Abs. 4; TV-L § 4 Abs. 3; LPVG NRW § 72 Abs. 1; LPVG NRW § 72 Abs. 2 Nr. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 13.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 164/08

Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame Zuweisung durch Punkteschema; mitbestimmungsfreie Personalgestellung

LAG Hamm, Urteil vom 26.03.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 1616/08

DRsp Nr. 2009/23567

Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame Zuweisung durch Punkteschema; mitbestimmungsfreie Personalgestellung

1. Das anlässlich der Auflösung der Versorgungsämter zur Bestimmung künftiger Einsatzorte verwendete Punkteschema bietet eine den Billigkeits- und Gerechtigkeitsanforderungen genügende Grundlage für die Berücksichtigung sozialer Belange, da insbesondere mit dem Lebensalter, der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, der familiären Situation und einer etwaigen Schwerbehinderung die zentralen sozialen Umstände in jeweils angemessener Relation berücksichtigt werden; der Billigkeit entspricht es auch, dass Teilzeitbeschäftigten je nach Umfang ihrer Tätigkeit zusätzliche Punkte zuerkannt werden.