I.
Der Kläger nimmt als Arbeitnehmererfinder die Beklagte im Wege der Stufenklage auf Zahlung einer angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung in Anspruch, wobei es in der 1. Stufe um den Auskunftsanspruch des Klägers geht, den das Landgericht ihm mit dem angefochtenen Urteil zuerkannt hat und der nunmehr allein Gegenstand des Berufungsverfahrens ist.
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