Die Parteien streiten um die Zahlung einer tariflichen Zulage.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet vereinbarungsgemäß das jeweilige Tarifwerk der Beklagten Anwendung. Der Kläger ist seit 1. Februar 1992 als "Senior First Officer", abgekürzt: SFO, eingesetzt.
§ 4 Abs. 1 des am 1. Dezember 1992 in Kraft gesetzten Tarifvertrages Vergütung Cockpit Nr. 1 (im folgenden: TV Vergütung Cockpit Nr. 1) regelt die Zahlung von Zulagen und Zuschlägen für SFO wie folgt:
§ 4 Zulagen und Zuschläge
1. Die Zulage für Senior First Officer beträgt DM 875,- (SFO-Zulage).
Protokollnotiz zum Vergütungstarifvertrag Cockpit
Nr. 1
...
2. Für Mitarbeiter, die am 30.11.1992 als Senior First Officer eingesetzt waren, gelten abweichend von Teil I §§ 3, 4 ... folgende Regelungen:
b. Die Zulage für Senior First Officer gemäß Teil 1, § 4 Abs. 1 wird nicht bezahlt.
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