Die Parteien streiten um die zutreffende Berechnung einer persönlichen Zulage des Klägers aufgrund tariflicher Verdienstsicherung.
Der am 13.02.1939 geborene Kläger ist bei der Beklagten im Bereich der Wehrbereichsverwaltung III beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesangestelltentarifvertrag (
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