LAG Köln - Urteil vom 27.06.1995
11 Sa 218/95
Normen:
TV über den sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministeriums für Verteidigung vom 30.11.1991; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg - 1/3 Ca 2301/94 - 18.01.95,

Zulage: Berechnung einer persönlichen Zulage aufgrund tariflicher Verdienstsicherung

LAG Köln, Urteil vom 27.06.1995 - Aktenzeichen 11 Sa 218/95

DRsp Nr. 2001/4244

Zulage: Berechnung einer persönlichen Zulage aufgrund tariflicher Verdienstsicherung

Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine persönliche Zulage als tarifliche Verdienstsicherung nach § 5 des Tarifvertrages über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 1991 zu, so führt eine allgemeine Vergütungserhöhung auch dann zu einer Erhöhung des für die Berechnung der Verdienstsicherung maßgebenden Sicherungsbetrages, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist bzw. bei Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen nach § 53 Abs. 3 BAT erfüllen, innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres nach Aufnahme der neuen Tätigkeit erfolgt.

Normenkette:

TV über den sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministeriums für Verteidigung vom 30.11.1991; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Berechnung einer persönlichen Zulage des Klägers aufgrund tariflicher Verdienstsicherung.

Der am 13.02.1939 geborene Kläger ist bei der Beklagten im Bereich der Wehrbereichsverwaltung III beschäftigt.

Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und die diesen ergänzenden und erweiternden tarifvertraglichen Bestimmungen Anwendung.