Die Parteien streiten über die Zahlung einer Zulage nach §
Der Kläger steht seit 1983 als Angestellter in den Diensten des beklagten Landes. Er ist gelernter Buchdrucker und wird als Arbeitstherapeut unter Vergütung nach VergGr. V c
Auf das Arbeitsverhältnis findet der
Die tariflichen Bestimmungen haben, soweit vorliegend von Interesse, folgenden Wortlaut:
"...
§ 33
Zulagen
(1) Der Angestellte erhält für die Zeit, für die ihm Vergütung (§ 26) zusteht, eine Zulage,
...
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