Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. November 2008 - 12 Sa 860/08 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer tariflichen Altersgrenzenregelung am 30. November 2009 geendet hat.
Die am 23. November 1949 geborene Klägerin war seit 1970 als Flugbegleiterin bei der Beklagten beschäftigt. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. In dem von der Beklagten und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Manteltarifvertrag Nr. 11 Kabinenpersonal LTU in der Fassung vom 1. Januar 2007 (im Folgenden:
"§ 47
Erreichen der Altersgrenze
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