Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. März 2014 - 8 Ca 150/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Differenzvergütungsansprüche der Klägerin gegen den Beklagten für November 2013 bis Februar 2014 und Jahressonderzahlung für 2013.
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