Die Berufung der Verfügungskläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06. November 2014 - 10 Ga 162/14 - wird auf Kosten der Verfügungskläger zurückgewiesen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Verfügungsklägerinnen auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen durch die beklagte Gewerkschaft.
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