OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.01.2003
16 U 66/02
Normen:
ZPO § 301 ; HGB § 89b ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 183
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 52/01

Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Einstandszahlung des Handelsvertreters für die Übernahme der Handelsvertretung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2003 - Aktenzeichen 16 U 66/02

DRsp Nr. 2004/8969

Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Einstandszahlung des Handelsvertreters für die Übernahme der Handelsvertretung

»1. Ein Teilurteil über die Widerklage ist unzulässig, wenn der Beklagte mit ihr nur einen Teilbetrag aus einer ihm zustehenden Gegenforderung geltend macht und mit dem Restbetrag gegenüber. der Klageforderung aufrechnet, sofern nicht zugleich ein Grundurteil bezüglich der Gegenforderung ergeht. 2. Die Vereinbarung einer Einstandszahlung des Handelsvertreters für die Übernahme einer Handelsvertretung ist grundsätzlich dann zulässig, wenn ihr gewichtige Vorteile gegenüberstehen, so wenn die vom Vorgänger geworbenen Kunden ausgleichsrechtlich als seine Neukunden behandelt werden sollen.«

Normenkette:

ZPO § 301 ; HGB § 89b ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 52/01
Fundstellen