LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 52/01
Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Einstandszahlung des Handelsvertreters für die Übernahme der Handelsvertretung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2003 - Aktenzeichen 16 U 66/02
DRsp Nr. 2004/8969
Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Einstandszahlung des Handelsvertreters für die Übernahme der Handelsvertretung
»1. Ein Teilurteil über die Widerklage ist unzulässig, wenn der Beklagte mit ihr nur einen Teilbetrag aus einer ihm zustehenden Gegenforderung geltend macht und mit dem Restbetrag gegenüber. der Klageforderung aufrechnet, sofern nicht zugleich ein Grundurteil bezüglich der Gegenforderung ergeht.2. Die Vereinbarung einer Einstandszahlung des Handelsvertreters für die Übernahme einer Handelsvertretung ist grundsätzlich dann zulässig, wenn ihr gewichtige Vorteile gegenüberstehen, so wenn die vom Vorgänger geworbenen Kunden ausgleichsrechtlich als seine Neukunden behandelt werden sollen.«