Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. April 2010 geändert. Der Antrag des Antragstellers wird insoweit abgelehnt, als er die Feststellung begehrt, dass die Teambildung im Dezernat Rechtsmittel am Standort Hamburg der Beteiligten der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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