Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24. Juli 2014 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung und den Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten.
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