Die Parteien streiten um die Berücksichtigung einer Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung bei einer Versorgungsobergrenze, soweit sie aufgrund Versicherungszeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis erworben ist.
Der im Jahre 1923 geborene Kläger war nach einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft vom 1. Februar 1952 bis zum 31. März 1978 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt. Er ist bei ihr wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden. Seit Vollendung seines 60. Lebensjahres bezieht er vorgezogenes Altersruhegeld für Schwerbehinderte.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|