Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.11.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin, die sich bereits im Ruhestand befindet, weiterhin von Gas- und Stromkosten in Höhe von 25 % freizustellen.
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