1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2012 - 21 Sa 593/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. März 2010 - 12 Ca 8114/09 - wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger, der freigestelltes Betriebsratsmitglied ist, behinderungsgerecht zu beschäftigen.
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