I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Januar 2018 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 923,22 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Leistungsbeurteilung des Klägers im April 2016 und die daraus resultierende Leistungszulage von Juli 2016 bis März 2017 in Höhe von insgesamt 923,22 EUR brutto sowie einen Verzugsschaden von 7x40 EUR.
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