LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.07.2018
10 Sa 254/18
Normen:
ERA-TV Berlin-Brandenburg Nr. 14.4;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 13541/17

Zulässigkeit einer Klage auf höhere Leistungsvergütung nach dem ERA-TV Berlin-BrandenburgDarlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Beurteilung durch den Arbeitgeber

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 254/18

DRsp Nr. 2018/18719

Zulässigkeit einer Klage auf höhere Leistungsvergütung nach dem ERA-TV Berlin-Brandenburg Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Beurteilung durch den Arbeitgeber

1. Das nach Ziffer 14.4 ERA-TV Berlin-Brandenburg vorgeschriebene außergerichtliche Verfahren vor der Entgeltkommission bzw. der tariflichen Gütestelle ist durchzuführen, bevor eine Klage auf eine höhere Leistungsvergütung zulässig ist. 2. Wenn der Arbeitgeber die von ihm vorgenommene Leistungsbeurteilung anhand von Tatsachen konkretisiert hat, liegt die Darlegungs- und Beweislast für eine überdurchschnittliche Beurteilung beim Arbeitnehmer, für eine unterdurchschnittliche beim Arbeitgeber.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Januar 2018 - 17 Ca 13541/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage derzeit unzulässig ist.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 923,22 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ERA-TV Berlin-Brandenburg Nr. 14.4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Leistungsbeurteilung des Klägers im April 2016 und die daraus resultierende Leistungszulage von Juli 2016 bis März 2017 in Höhe von insgesamt 923,22 EUR brutto sowie einen Verzugsschaden von 7x40 EUR.