Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Januar 2014 - 4 TaBV 27/13 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.
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