OLG Hamm - Urteil vom 08.01.2010
12 U 124/09
Normen:
SGB III § 297 Nr. 4;
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 19.03.2009

Zulässigkeit einer Exklusivitätsvereinbarung mit einem Spielervermittler im Profifußball

OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2010 - Aktenzeichen 12 U 124/09

DRsp Nr. 2010/2393

Zulässigkeit einer Exklusivitätsvereinbarung mit einem Spielervermittler im Profifußball

Eine vertragliche Regelung, nach welcher ein Profifußballer sich beim Abschluss und der Verlängerung von Arbeitsverträgen ausschließlich der Dienste eines mit entsprechenden Verhandlungen zu bevollmächtigten Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 297 Nr. 4 SGB III unwirksam.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 19. März 2009 und die Anschlussberufung des Beklagten zu 1) werden zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die in der Berufungsinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3).

Die übrigen Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 95 % und der Beklagte zu 1) zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten zu 1) durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte zu 1) Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 297 Nr. 4;

Gründe

I.