1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 26.11.2019 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Konkurrenten-Verfahrens über die Besetzung einer von der Beklagten Ende 2018 ausgeschriebenen Planstelle "Abteilungsleiter/-in, Informations- und Kommunikationstechnik" und diesbezüglich in der Berufungsinstanz zusätzlich über die Frage, ob die Beklagte das Besetzungsverfahren sachlich begründet abgebrochen hat.
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