LAG Köln - Urteil vom 12.02.2020
11 Sa 388/19
Normen:
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1608/19

Zulässigkeit einer BefristungskontrollklageAnforderungen an einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage

LAG Köln, Urteil vom 12.02.2020 - Aktenzeichen 11 Sa 388/19

DRsp Nr. 2020/13972

Zulässigkeit einer Befristungskontrollklage Anforderungen an einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage

Die nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage setzt einen Antrag voraus, der zumindest erkennbar machen muss, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird. Allein die Tatsache einer verspäteten oder wiederholt erfolgten Klageerhebung reicht hierfür nicht aus.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.2019 - 9 Ca 1608/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

TzBfG;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses und die nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage.

1. 2.