Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2013 - 11 Ca 274/13 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2013 - 11 Ca 274/13 - teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass der dem Kläger gegenüber am 10. September 2012 erklärte Entzug seiner gesamten bisherigen Verantwortungsbereiche als Global Technology Director einschließlich der dazugehörenden Personal-, Budget-/Kostenstellen- sowie "Capital"-Verantwortung arbeitsvertragswidrig und vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht der Beklagten nicht gedeckt war.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung, die Entfernung einer Abmahnung sowie die Zulässigkeit einer Versetzung.
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