LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 05.05.2014
16 Sa 1512/13
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 26.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 274/13

Zulässigkeit einer ÄnderungskündigungUmfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 05.05.2014 - Aktenzeichen 16 Sa 1512/13

DRsp Nr. 2015/3683

Zulässigkeit einer Änderungskündigung Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers

Ist dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich ein bestimmter Verantwortungsbereich übertragen worden, so kann ihm dieser Bereich aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers nur dann entzogen werden, wenn ihm gleichwertige andere Aufgaben zugewiesen werden.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2013 - 11 Ca 274/13 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2013 - 11 Ca 274/13 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der dem Kläger gegenüber am 10. September 2012 erklärte Entzug seiner gesamten bisherigen Verantwortungsbereiche als Global Technology Director einschließlich der dazugehörenden Personal-, Budget-/Kostenstellen- sowie "Capital"-Verantwortung arbeitsvertragswidrig und vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht der Beklagten nicht gedeckt war.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung, die Entfernung einer Abmahnung sowie die Zulässigkeit einer Versetzung.