LAG Düsseldorf - Urteil vom 26.05.1995
10 (15) Sa 1886/94
Normen:
KSchG § 1 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 28.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5268/94

Zulässigkeit einer Abstiegsklausel in einem Arbeitsvertrag mit einem Eishockey-Spieler, Änderung der Geschäftsgrundlage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1995 - Aktenzeichen 10 (15) Sa 1886/94

DRsp Nr. 2002/2631

Zulässigkeit einer "Abstiegsklausel" in einem Arbeitsvertrag mit einem Eishockey-Spieler, Änderung der Geschäftsgrundlage

»1. Eine "Abstiegsklausel" in einem Arbeitsvertrag zwischen einem Eishockey-Verein und einem Eishockey-Spieler, wonach das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Verein von der 1. in die 2. Eishockey-Bundesliga absteigt, enthält eine auflösende Bedingung, die nur unter den vom BAG aufgestellten Rechtsgrundsätzen wirksam ist. 2. Ein sachlicher Grund für eine solche Abstiegsklausel ist in der Regel nicht gegeben. Im Gegensatz zu dem Arbeitnehmer kann sich der Arbeitgeber nicht auf die Unwirksamkeit der Abstiegsklausel berufen. 3. Wird die 1. und 2. Bundesliga in einer neuen Liga zusammengefasst und durch sie ersetzt (hier: durch die DEL), so dass ein Abstieg aus der 1. in die 2. Bundesliga nicht (mehr) möglich ist, und wäre der Verein bei Fortbestand der 1. Bundesliga abgestiegen, ist der Arbeitsvertrag unter dem Gesichtspunkt der Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) anzupassen. Ist der Vertrag wegen Vereinbarung einer Befristung nicht ordentlich kündbar (§ 620 BGB), ist dem Eishockey-Spieler ein ordentliches Kündigungsrecht einzuräumen.«

Normenkette:

KSchG § 1 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen am 30.04.1994 oder später beendet wurde.