Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 16.07.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand u.a. der Betrieb von Lebensversicherung in allen ihren Arten im In- und Ausland war. Durch Verschmelzungsvertrag vom ... 2002 wurde die ... Lebensversicherung AG (AG) auf die Klägerin verschmolzen.
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