1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 06.03.2014 - 4 Ca 4195/14 - wird auf Kosten des Klägers
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Beschwerdewert wird auf 68.059,79 € festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen.
I.
Die Parteien streiten vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten.
Der Kläger macht mit seiner Klage vom 31.12.2013 angemessene Vergütung/Überstundenvergütung und Weihnachtsgeldzahlung geltend.
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