1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 04.09.2014 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Beschwerdewert wird auf 1.166,67 € festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen.
I.
Die Parteien streiten vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten.
Der Kläger macht mit seiner Klage vom 13.05.2013 die Berichtigung des ihm anlässlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses erteilten qualifizierten Zeugnisses geltend.
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