I. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 18.12.2015 - Aktenzeichen:
II. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf € 16.666,66.
I.
1. Der Kläger begehrt mit seiner am 25.11.2015 erhobenen Klage die Feststellung, die Beklagte sei nicht berechtigt, von ihm zu verlangen, im Rahmen seiner Rechtsverteidigung gegenüber Gerichten und Finanzbehörden bestimmte Äußerungen zu unterlassen.
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