1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 02.07.2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.07.2014 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 02.07.2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24-07.2014 -
Die Klage wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits (erster und zweiter Rechtszug) tragen die Beklagten als Gesamtschuldner und die Klägerin je zur Hälfte.
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