Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Fulda vom 21. Januar 2014 - 1 Ca 528/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten vorab um den Rechtsweg für ein Zahlungsbegehren.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem aufgrund am 20. August 2010 beim Insolvenzgericht eingegangenen Antrag und am 1. Oktober 2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der T (Schuldnerin). Er verlangt von dem Beklagten Zahlung von 20178,- € nebst Zinsen wegen Insolvenzanfechtung gemäß §§ 134 Abs. 1, 143 InsO.
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