Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 28.05.2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren:17.774,00 €
I.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer beklagtenseits ausgesprochenen Kündigung und insoweit vorab über die Zulässigkeit des zu den Arbeitsgerichten beschrittenen Rechtswegs.
Der Kläger war zunächst aufgrund Anstellungsvertrages vom 26.11.2008 mit Wirkung ab 01.03.2009 bei der O. GmbH beschäftigt gewesen, zu deren Geschäftsführer er in der Folgezeit bestellt worden war. Daneben war er auch Geschäftsführer der zum Konzern der Beklagten gehörigen C. GmbH.
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