LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.05.2018
10 Sa 1688/17
Normen:
TVöD § 18; Leistungs-TV Bund; BPersVG § 8; BPersVG § 46;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 15168/16

Zulässigkeit des generellen Ausschlusses freigestellter Personalräte von einer Leistungsprämie durch Dienstvereinbarung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 1688/17

DRsp Nr. 2018/18717

Zulässigkeit des generellen Ausschlusses freigestellter Personalräte von einer Leistungsprämie durch Dienstvereinbarung

Der generelle Ausschluss freigestellter Personalräte von einer Leistungsprämie ist auch in einer Dienstvereinbarung unzulässig. Gewährt der Arbeitgeber Leistungsprämien, bedarf es einer fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs des freigestellten Personalrats, um beurteilen zu können, ob er zum Kreis der prämienberechtigten Arbeitnehmer gehört.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes sowie den zweitinstanzlichen Hilfsantrag des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. November 2017 - 58 Ca 15168/16 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht die Beklagte zur Zahlung und Auskunft verurteilt und mehr als den unzulässigen Ausschluss des Klägers von der "Dienstvereinbarung über das übertarifliche Leistungsprämien- und Leistungszulagensystem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" vom 16.09.2015 aufgrund der Freistellung des Klägers als Personalratsmitglied festgestellt hat.

Demgemäß wird der Tenor klarstellend wie folgt neu gefasst: