Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 02.07.2021 wie folgt abgeändert:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.944,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2018 zu bezahlen.
2.Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten von 887,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2018 zu zahlen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen. Gerichtliche Auslagen und Gebühren, die durch das aufgehobene Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25.03.2019 und durch das Berufungsverfahren
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