I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. April 2017 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.500,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer sogenannten Konkurrentenklage um die Neuentscheidung der Beklagten über die Besetzung der Stelle eines Mitarbeiters Controlling sowie die Feststellung, dass der Abbruch des Auswahlverfahrens rechtswidrig gewesen sei.
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