I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich eine Rechtsanwältin gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ihr unter anderem untersagt haben, in einer als Faltblatt gestalteten Kanzleibroschüre mit ihren sportlichen Erfolgen zu werben.
1. Die Beschwerdeführerin ist seit dem Jahr 2000 in eigener Kanzlei als Anwältin mit dem Interessengebiet Sportrecht tätig. In ihrer Kanzleibroschüre warb sie mit einem Faltblatt, das in Stichworten ihren Lebenslauf enthielt, wobei unter anderem aufgeführt war: 10 Jahre Hochleistungssport in der Rhythmischen Sportgymnastik; Mitglied der Nationalmannschaft der Deutschen Demokratischen Republik; mehrfache DDR-Meisterin und Gewinnerin internationaler Wettkämpfe.
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