Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 19. März 2007 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Streitwert: 2.330 €
Die Revision war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
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