Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 22.01.2020 -
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, die Klägerin an einen anderen Arbeitsort zu versetzen.
Die Beklagte betreibt in B und in S Filialen eines Lebensmittelsupermarktes. Die Klägerin ist seit dem 18.11.1996 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten beschäftigt. Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte übergegangen. Die Klägerin war seit ihrem Eintritt durchgängig als Verkäuferin in der Fleischabteilung als Vollzeitkraft eingesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|