Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07.09.2012 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 10.619,18 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes.
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