LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.07.2014
12 Sa 82/13
Normen:
VTV § 18 Abs. 2; VTV § 18 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 07.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 332/11

Zulässigkeit der Verrechnung von Beitragsforderungen zu den Sozialkassen des Baugewerbes mit geleisteter Urlaubsvergütung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.07.2014 - Aktenzeichen 12 Sa 82/13

DRsp Nr. 2015/9814

Zulässigkeit der Verrechnung von Beitragsforderungen zu den Sozialkassen des Baugewerbes mit geleisteter Urlaubsvergütung

Eine Aufrechnung des Arbeitgebers gegen bestehende Beitragsrückstände im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes ist gem. § 18 Abs. 5 VTV nicht zulässig.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07.09.2012 - Az. 8 Ca 332/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 10.619,18 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VTV § 18 Abs. 2; VTV § 18 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes.