LAG Köln - Urteil vom 26.10.2012
4 Sa 690/12
Normen:
§ 49 SGB V;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 3285/12

Zulässigkeit der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung des Krankengeldes

LAG Köln, Urteil vom 26.10.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 690/12

DRsp Nr. 2013/2628

Zulässigkeit der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung des Krankengeldes

Unzulässigkeit einer durch die gesetzliche Krankenversicherung verhängten "Sperrfrist" beim Krankengeld wegen eines Aufhebungsvertrages mit dem Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2012 - 9 Ca 3285/12 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 49 SGB V;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsverschuldens der Beklagten beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens der Parteien sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 3 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

Gegen dieses ihr am 05.07.2012 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 19.07.2012 Berufung eingelegt und diese am 16.08.2012 begründet.