Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 14.4.2016, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Weisung der Beklagten betreffend den Ort, an dem die Klägerin ihre Arbeitsleistung zu erbringen hat.
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