I. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 27. September 2011 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts, durch den das Passivrubrum berichtigt worden ist.
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