Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 01. April 2014 - 3 BV 158/14 - unter Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin zum Teil abgeändert:
Die Anträge werden insgesamt zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Bestellung einer Einigungsstelle.
Der antragstellende Arbeitgeber bietet Leistungen zur Unterstützung behinderter Menschen an. Der zu 2) beteiligte Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft des Arbeitgebers.
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