1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 15.05.2008 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 687.925,63 brutto zum 01.11.2008 nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2008 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: 687.925,63 EUR
I.
Der Kläger beansprucht als ehemaliger Geschäftsführer der Beklagten von dieser statt der ihm unstreitig zustehenden monatlichen Altersrente eine Kapitalabfindung.
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