I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.06.2011 -
II. Die Revision der Klägerin wird zugelassen.
Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren darüber, ob der Beklagte der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist.
Der Beklagte ist akkreditierter Attaché der Botschaft des Königreichs S. in der Bundesrepublik Deutschland. Er beschäftigte die Rechtsvorgängerin der Klägerin seit dem 3. April 2009 als Hausangestellte in seinem Privathaushalt. Diese trat mit Vertrag vom 15. Februar 2011 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Abwicklung an die Klägerin ab.
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