Die Berufung des Klägers gegen das am 16. März 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.696,73 EUR festgesetzt.
I. Die zulässige Berufung hat aus den im Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2018 aufgeführten Gründen, auf die Bezug genommen wird und an denen der Senat festhält, keinen Erfolg. Die von dem Kläger hiergegen erhobenen Bedenken greifen nicht durch.
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