Die Berufung der Klägerin gegen das Zwischen-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2014 - 18 Ca 4268/13 - wird zurückgewiesen.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin auf 24 Stunden in der Woche und die Verteilung der Arbeitszeit auf drei Tage mit je 8 Stunden.
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